Eventregeln, Veranstaltungsbedingungen, Ticketbedingungen

Auch die J-Con hat sie: Die nervigen Regeln. Aber diese sind leider notwendig, um für euch alle Spaß und Sicherheit zu garantieren. Was noch wichtig ist: Neben den Veranstaltungsbedingungen gelten die Ticketbedingungen sowie die Waffenregeln. Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung) sowie Dokumenten und Ausweisen gibt es auch noch. Vor Ort wird alles einsehbar sein und natürlich auch aushängen.


Kurzübersicht der wichtigsten Regeln

Nachfolgend ganz kurz die wichtigsten Regelungen für euch zur Übersicht, rechtliche Wirkung entfalten jedoch nur die offiziellen Veranstaltungsbedingungen.

Drogen & Alkohol
Auf dem gesamten Gelände der J-Con (Im Gebäude sowie auf dem Vorplatz) herrscht Drogen- und Alkoholverbot. Berauschte Personen können von der Convention ausgeschlossen und der Strafverfolgung übergeben werden.

Rauchen
Im gesamtem Bereich der J-Con (s.o.) herrscht Rauchverbot.

Lebende Tiere
Lebende Tiere sind auf der J-Con verboten. Einzige Ausnahme sind Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung von Behinderten trainiert sind (z. B. Blindenhunde). Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Sollten dennoch Tiere mit zur Con gebracht werden, so informieren wir die Polizei, die Stadt Merzig sowie den Tierschutz und es kommt zur Anzeige.

Ausweispflicht
Auf der J-Con herrscht Ausweispflicht, d.h. alle Besucher müssen jederzeit ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen, weitere Informationen dazu erhaltet ihr hier. Der Veranstalter wird vor Ort Ausweiskontrollen durchführen.

Personalisierte Tickets
Die J-Con verwendet das System "JCTixx", welches personalisierte Tickets erstellt. Wir erheben daher Vorname, Name und Geburtsdatum eines jeden Besuchers. Genauere Informationen findet ihr in unserer Datenschutzerklärung.

Kind unter 14
Kinder unter 14 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Kind unter 12
Kinder unter 12 Jahren können die J-Con kostenlos besuchen, aber auch hier nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson, welche ggf. entsprechende Dokumente mitzuführen hat.

Übernachtung in der Halle
Die Übernachtung in der Halle ist leider nicht möglich.

Hausrecht
Den Weisungen des Hallenpersonals (Organisation und Sicherheit) ist Folge zu leisten. Dabei üben der Bürgermeister der Stadt Merzig oder dessen Mitarbeiter das Hausrecht aus. Im Zweifelsfall hat die Stadt Merzig das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.



Veranstaltungsbedingungen der "J-Con"

Die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen regeln (ähnlich wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB)) die wichtigsten Punkte rund um die "J-Con".

I. Allgemeine Regelungen und Informationen

1) Daten und Informationen zur Veranstaltung
Veranstaltungsort: Stadthalle Merzig
Anschrift: Zur Stadthalle 4, 66663 Merzig
Veranstaltungsdatum: Samstag, 20.10.2018 und Sonntag, 21.10.2018

Öffnungszeiten für Besucher:
Sa, 20.10.2018: 10:00 Uhr – 22:00 Uhr
So, 21.10.2018: 10:00 Uhr – 17:00 Uhr

Öffnungszeiten der Kasse (vor Ort):
Sa, 20.10.2018: 09:00 Uhr – 21:00 Uhr
So, 21.10.2018: 09:00 Uhr – 16:30 Uhr

Öffnungszeiten für Aussteller / Händler:
Sa, 20.10.2018: 08:00 Uhr – 22:30 Uhr
So, 21.10.2018: 08:30 Uhr – 19:00 Uhr

Öffnungszeiten für "Externe" (Showacts, Workshopleiter etc.):
Sa, 20.10.2018: 09:00 Uhr – 22:00 Uhr
So, 21.10.2018: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

2) Informationen zum Veranstalter
Der Verein Animexx e.V. tritt als Veranstalter auf und wird vom Organisationsteam der J-Con vor Ort vertreten.

Die Vereinsanschrift lautet:

Animexx e.V.
Brunhamstr. 21
81249 München

E-Mail: info@animexx.de
Telefon: 0700 - 026 463 99 oder: 089 - 330 990 45

Vorstand: Andreas Vogler (1. Vorsitzender), Benjamin Schulz (2. Vorsitzender), Kathleen Vogler (Mitgliederbetreuerin), Roman Grabowski (Schatzmeister), Judith Rapp (Schriftführerin)

Präsidium: Andreas Gall (Präsident), Andreas Reis (Vizepräsident), Marc Schuler (Vizepräsident)

Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: VR 16797

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 228453533

3) Informationen zum Ticketverkauf
Informationen zu den Tickets, den Verkaufsmodalitäten usw. finden sich in den Ticketbedingungen der J-Con. Hier finden sich ebenfalls Informationen zur verwendeten Software für den Ticketverkauf (JCTixx).

4) Personalisierte Tickets, Ausweispflicht
Alle Tickets der Veranstaltung sind personalisiert, ebenso wird das Geburtsdatum eines jeden Besuchers erfasst. Auf der J-Con herrscht Ausweispflicht, d.h. alle Besucher müssen jederzeit ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen, weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Der Veranstalter wird vor Ort Ausweiskontrollen durchführen.

5) Informationen zum Datenschutz
Alle Informationen zum Datenschutz wurden in unserer Datenschutzerklärung umfassend für Sie zusammengestellt.

6) Konsum von Drogen, Alkohol, Zigaretten u.ä.
Der Konsum von Drogen, Alkohol, Zigaretten u.ä. ist auf dem gesamten Gelände der J-Con verboten.

7) Lebende Tiere auf der J-Con
Lebende Tiere sind auf der J-Con verboten. Einzige Ausnahme sind Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung von Behinderten trainiert sind (z. B. Blindenhunde). Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

8) Übernachtungen auf dem Gelände der J-Con
Eine Übernachtung auf dem Congelände (also in oder vor der Stadthalle Merzig) ist grundsätzlich nicht möglich.

9) Hausrecht
Den Weisungen des Hallenpersonals (Organisation und Sicherheit) ist Folge zu leisten. Dabei üben der Bürgermeister der Stadt Merzig oder dessen Mitarbeiter das Hausrecht aus. Im Zweifelsfall hat die Stadt Merzig das letzte Wort.

10) Jugendschutz: Besondere Regelungen für Kinder

  • a) Kinder unter 12
    Kinder unter 12 Jahren können die J-Con kostenlos besuchen, jedoch nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson, welche ggf. entsprechende Dokumente mitzuführen hat.
  • b) Kinder unter 14
    Kinder unter 14 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson. Sollte es sich dabei nicht um ein Elternteil, einen Vormund o.ä. handeln, so ist die Teilnahme an der J-Con ggf. dennoch möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

11) Fundsachen / Verlust von Wertgegenständen
Alle Fundsachen werden während der Veranstaltung an der Information (dem "Conbüro") gesammelt und können dort abgeholt werden. Fundsachen die zum Ende der Veranstaltung noch nicht abgeholt wurden, werden an das Fundbüro der Stadt Merzig übergeben und werden dort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis zu ihrer Abholung verwahrt.

II. Sicherheit, Schutz von Besuchern und Congelände (inkl. Halle und Einrichtung)

  • 1) Waffenregeln
    Auf dem Gelände der J-Con sind tatsächliche Waffen nach dem Waffengesetz, aber auch Softair/Airsoft-Waffen o.ä. grundsätzlich verboten. Da bei vielen Cosplays sowie beim Cosplaywettbewerb geradezu eine Notwendigkeit für gewisse Formen von (nachgebildeten) Waffen besteht, sind diese nicht grundsätzlich verboten, genauere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
  • 2) Kleidervorschriften
    Jeder Besucher hat im Großen und Ganzen eine freie Kleiderauswahl, eine tatsächliche Vorschrift besteht nicht. Demnach ist es vollkommen in Ordnung, wenn Besucher nicht verkleidet, sondern in normaler "Straßenkleidung" erscheinen. Die gewählte Kleidung darf jedoch nicht zu freizügig sein, daher sind intime Stellen, besonders Geschlechtsorgane, grundsätzlich mit Kleidung zu bedecken.
  • 3) Deo, Haarspray
    Das Versprühen von Deo, Haarspray o.ä. ist (besonders in den Toiletten) nicht gestattet, da dies zur Entstehnung eines brennbaren Gasgemischs sowie zur Auslösung des Feueralarms führen kann.
  • 4) Beschädigung des Geländes, der Halle und der Einrichtung
    Das Beschädigungen des Geländes, der Halle sowie der Einrichtung sind verboten. Dies schließt beschmieren, beschreiben oder bekleben von Wänden, aber auch das Anlehnen an Wände mit der Schuhsohle ein.
  • 5) Rennen, Herumschreien
    Rennen und lautes Herumschreien sind auf dem Congelände zu vermeiden, da dies nicht nur zu Verletzungen, sondern auch zu Sachbeschädigungen sowie Schrecksituationen führen kann.

III. Weitere Regelungen und Informationen

  • Organisatoren
    Organisatoren sind die direkten Vertreter des Veranstalters vor Ort. Sie teilen sich die verschiedenen Tätigkeitsbereiche untereinander auf und sind Ansprechpartner für Fragen.

    Der Veranstalter ist berechtigt, eigene Vereinbarungen mit den Organisatoren abzuschließen, welche diese Veranstaltungsbedingungen ergänzen.

  • Helfer
    Helfer sind ehrenamtliche "Mitarbeiter" und Unterstützer des Veranstalters, welche in den verschiedensten Bereichen der J-Con aktiv sind.

    Der Veranstalter ist berechtigt, eigene Vereinbarungen mit den Organisatoren abzuschließen, welche diese Veranstaltungsbedingungen ergänzen.

  • "Externe" (Showacts, Workshopleiter etc.)
    Showacts, Workshopleiter etc. bereichern die J-Con durch ihre Teilnahme und gestalten das Programm aktiv mit.

    Der Veranstalter ist berechtigt, eigene Vereinbarungen mit den "Externen" abzuschließen, welche diese Veranstaltungsbedingungen ergänzen.

  • Aussteller und Händler (Partner)
    Aussteller und Händler ermöglichen den Besuchern den Erwerb verschiedenster Produkte sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

    Der Veranstalter ist berechtigt, eigene Vereinbarungen mit den Partnern abzuschließen, welche diese Veranstaltungsbedingungen ergänzen.

IV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstellern / Händlern und dem Veranstalter ist München, und in Fällen von Streitigkeiten ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden.

V. Teilnichtigkeitsklausel / Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein/werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.



Ticketbedingungen der "J-Con"

Nachfolgende Ticketbedingungen gelten für alle Tickets der "J-Con", demnach für über die Websites www.j-con.saarland bzw. www.jctixx.de erworbene sowie auch für die vor Ort verkauften Tickets. Veranstalter ist der Animexx e. V., welcher vor Ort durch das Organisationsteam vertreten wird.

I. Allgemeine Informationen zum Ticketsystem, zum Verkauf sowie den Tickets

Die "J-Con" nutzt als Ticketsystem die Software "JCTixx", weitere Informationen zum verwendeten System finden Sie unter www.jctixx.de.

Fragen zu den Tickets können per E-Mail an ticket@j-con.saarland gestellt werden.

Besonderheit: Personalisierte Tickets
Alle Tickets sind grundsätzlich personalisiert, die Ticket-ID wird also mit Vorname, Name und Geburtsdatum des Besuchers verknüpft. Ggf. werden auch weitere Daten wie E-Mail-Adresse, Zahlungsart etc. erhoben. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die "J-Con" kann unter bestimmten Umständen ggf. auch anonym besucht werden, hierdurch verliert der Besucher jedoch die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Attraktionen und Events.

Alters- und Ausweisüberprüfung
Die Teilnahme ohne die Übermittlung und den Nachweis des gültigen Geburtsdatums ist ausgeschlossen. Da ein Großteil der Besucher im "Cosplay" und somit verkleidet erscheinen wird, kann das Alter nicht zweifelsfrei überprüft werden, weshalb jeder Besucher (gleich wie jung oder alt er aussieht) einer Altersprüfung unterzogen wird. Zur Prüfung des Alters sowie der Übermittlung des korrekten Namens führt der Veranstalter vor Ort Ausweiskontrollen durch.

II. Ticketarten, Aussehen und Preise

Die J-Con bietet (online) folgende Ticketarten an, welche alle als "Besuchertickets" gelten:

  • a) Conticket (gilt an beiden Veranstaltungstagen gleichermaßen)
  • b) Samstagsticket
  • c) Sonntagsticket

Vor Ort kommen noch folgende Ticketarten hinzu:

  • d) Kindertickets (für alle Besucher zwischen 0 und einschließlich 13 Jahren)
  • e) Sondertickets (z. B. im Falle von Behinderung oder sonstiger Ermäßigung)

Folgende Tickets existieren ebenfalls, sind jedoch nicht frei verkäuflich:

  • f) Helfer- und Orgatickets (sind nur dem Veranstalter und dessen Helfern vorbehalten)
  • g) Externentickets (sind Mitwirkenden wie Showacts oder Workshopleitern vorbehalten)
  • h) Partnertickets (sind z. B. Ausstellern und Händlern vorbehalten)

Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, weitere Ticketkategorien (z. B. Jubiläumstickets) in verschiedenster Art und Ausgestaltung anzubieten und wird darüber ggf. auf der Website, in jedem Fall aber vor Ort informieren.

Das Aussehen der verschiedenen Tickets wird vor Ort durch Aushänge bekanntgegeben und ggf. auf der Website angezeigt.

Die Preise der verschiedenen Tickets bzw. Ticketarten können beim jeweiligen Bestellprozess (online sowie offline) eingesehen werden. In der ersten Phase des Vorverkaufs (bis einschließlich 24 September) werden die Tickets zum günstigen Vorverkaufspreis angeboten. Danach gelten die Preise der Tageskasse. Die Preise (sowie Voraussetzungen) für die verschiedenen Sondertickets können an der Kasse eingesehen werden.

III. Erwerb verschiedener Ticketkategorien sowie weitere Informationen

  • a) Kindertickets
    Die einzige Voraussetzung ist ein Alter zwischen 0 und einschließlich 13 Jahren. Kindertickets sind kostenlos, allerdings dürfen Kinder nur gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson die Convention besuchen. Kindertickets können nur direkt vor Ort erworben werden.
  • b) Sondertickets
    Die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Preise sind vor Ort einsehbar. Sondertickets können nur direkt vor Ort erworben werden.
  • c) Externentickets
    Jede mitwirkende Person (z. B. Showact, Workshopleiter) erhält ein spezifisches Ticket vom Veranstalter.
  • d) Partnertickets
    Aussteller, Händler und sonstige Partner erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit ein solches Ticket.
  • e) Helfer- und Orgatickets
    Die Organisatoren und deren Helfer erhalten entsprechende Tickets.
  • f) Besuchertickets
    Diese Tickets können von allen Besuchern ab 14 Jahren erworben werden und sind kostenpflichtig.
  • g) Jubiläumstickets falls verfügbar
    Sofern Jubiläumstickets angeboten werden, so wird an geeigneter Stelle darüber informiert.

Wichtiger Hinweis: Die Tickets dürfen aufgrund der Personalisierung nicht weiterverkauft, verliehen, verschenkt oder in sonstiger Weise einer anderen Person überlassen werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann zur Sperrung und/oder dem Einzug des Tickets führen.

IV. Zahlungsarten

  • a) Vorverkauf & Vorbestellung
    Im Rahmen des Vorverkaufs stehen als Zahlungsarten Paypal sowie Überweisung zur Verfügung. Im Rahmen der Vorbestellung Barzahlung vor Ort.
  • b) Tageskasse
    An der Tageskasse steht ausschließlich Barzahlung zur Verfügung. EC- oder Kreditkarten werden nicht angenommen.

V. Abhol- und Versandmöglichkeiten

  • a) Vorverkauf
    Im Vorverkauf erworbene Tickets können entweder digital (per E-Mail) versandt oder vor Ort abgeholt werden.
  • b) Tageskasse
    An der Tageskasse erworbene Tickets werden direkt verkauft und müssen daher nicht abgeholt werden.

VI. Rücktritt vom Ticketkauf

  • a) Online
    Der Rücktritt vom Ticketkauf ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, daher können online erworbene Tickets nicht zurückgegeben werden.
  • b) Offline / Tageskasse
    Das Ticket kann nicht mehr zurückgegeben werden, da Tickets, welche an der Tageskasse erworben wurden nicht erstattungsfähig sind.
  • c) Ausnahmen
    Der Veranstalter kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen machen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Ob eine Ausnahme gemacht wird und wie sich diese genau gestaltet liegt im Ermessen des Veranstalters. Ein Anspruch auf eine Ausnahme besteht nicht.

VII. Datenschutz

Alle Hinweise zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Diese gilt ebenfalls für den Kauf von Tickets.

VIII. Sonstige Bestimmungen

Diese Ticketbedingungen gelten ergänzend zu der bereits erwähnten Datenschutzerklärung sowie zu den Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der J-Con.